Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang der Zahlung, erhält der Vertrag seine Gültigkeit. Die Miete ist immer einen Monat im Voraus fällig und muss per Banküberweisung überwiesen werden. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Die Miete muss spätestens 48h vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters verbucht sein, sonst ist der Vermieter zur Neuvermietung berechtigt.
§2 Ende der Mietzeit
Die Wohnung ist am Ende der Mietzeit besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert, Leergut entsorgt und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Andernfalls hat der Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. zu bezahlen, wobei ihm der Nachweis vorbehalten bleibt, dass die tatsächlichen Reinigungskosten geringer waren; in diesem Fall sind nur die geringeren Reinigungskosten zu bezahlen.
§3 Pflichten des Mieters
Die Wohnung wird von dem Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten dem Mieter während des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist er dazu verpflichtet dem Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, z. B. Schäden am Fußboden, und dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Wohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der Vermieter wird sich in diesem Fall nach besten Kräften um eine Nachvermietung für den Zeitraum bis Ende der vereinbarten Mietzeut bemühen. Der bereits gezahlte Mietzins ist nur in der Höhe zu erstatten, in welcher der Vermieter Einkünfte aus einer Nachvermietung erlangen konnte.
- Bei abhandengekommenen Schlüsseln berechnet der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. MwSt. pro Schlüssel.
- Wenn durch den Mieter der Abfluss/die Toilette verstopft ist, müssen Abflussreinigungsgebühren in Höhe von 600,00 € zzgl. MwSt. bezahlt werden, wobei dem Mieter der Nachweis tatsächlich geringerer Abflussreinigungsgebühren vorbehalten bleibt.
- Es kann jederzeit eine Reinigung vom Mieter in Anspruch genommen werden. Sollte eine zusätzliche Reinigung in Anspruch genommen werden, berechnet der Vermieter an den Mieter 50,00 € zzgl. MwSt.
- Sollte das Geschirr und der Müll nach Ende der Mietzeit nicht entsorgt sein, wird dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
- Sollte es durch den Mieter zu einer Verschmutzung des Treppenhauses durch bspw. schmutzige Schuhe kommen, wird dem Kunden eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
§4 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Wohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von 100€ bis 200€ pro Monat verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.
§5 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 10% des vereinbarten Preises
bis zu 20 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 35% des vereinbarten Preises
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises
§6 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 bis 06:00 gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Wohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Wohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Wohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Mieter ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(5) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Wohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(6) Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht umgestellt werden. Sollten sie umgestellt werden, wird für den Zusatzaufwand eine extra Gebühr berechnet.
(7) Sollte die Heizung der gemieteten Wohnung mit Pellets betrieben werden, erhält der Mieter wöchentlich 45kg Pellets von dem Vermieter zur Verfügung gestellt. Sollte mehr benötigt werden kann der Kunde bei dem Vermieter weitere Pellets dazubestellen. Hierbei wird dem Mieter eine Gebühr von 10,00 € zzgl. MwSt. pro 15kg Pellets berechnet.
§7 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zuständig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.